Im kommenden, fast kann man schon sagen in diesem, Jahr 2017 startet die schrittweise Umstellung auf “Smart Metering“. Das dem zugrunde liegende “Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende” wurde im Juni 2016 verabschiedet. Ab Januar 2017 sind zunächst die Großverbraucher dazu verpflichtet, alte Stromzähler durch “Smart Meter” zu ersetzen mit dem Ziel, Strom zu sparen. Aber geht Stromsparen per Dekret?
Einige Experten sind davon überzeugt, dass Smart Metering die Grundlage für ein ganz neues System der Energieversorgung ist. Gemäß einer Studie von A.T. Kearny wird diese Neuerung in den nächsten Jahren die Energieeffizienz massiv steigern, um so einen nennenswerten Beitrag zur Erreichung der CO2-Ziele zu liefern.
Was genau ist Smart Metering?
Das Smart Meter ist ein Stromzähler mit einem Display. Es wird um das “Smart Meter Gateway” erweitert, welches eine zusätzliche Kommunikationseinheit darstellt und auf diese Weise zum intelligenten Messsystem aufgewertet wird. Etwas profaner ausgedrückt werden wir nun alle bald “schlaue Zähler” erhalten. Diese Messeinrichtungen registrieren und protokollieren minutiös, wann jeder Stromkunde wie viel Energie verbraucht. Der Netzbetreiber kann auch jederzeit auf seine vernetzten, transparenten Zähler zugreifen. Das beliebig häufige Erfassen der Zählerstände ist nur ein Datenaustausch von vielen anderen. Deshalb wird dann die jährliche Ablesung, an die wir uns alle gewöhnt haben, völlig obsolet. Smart Meter werden uns zukünftig in allen Bereichen der Energie- und Wasserversorgung begleiten, also auch beim Erdgas oder bei der Fernwärme.
Ist das gut so oder ist das nur ein weiterer Beitrag zum gläsernen Menschen?
Im Prinzip kann so jeder Verbraucher mithilfe einer geeigneten Grafiksoftware seinen täglichen Stromverbrauch ganz genau analysieren und zum Beispiel zeitnah feststellen, dass sein Kühlschrank über alle Maßen Strom zieht und möglichst schnell ausgetauscht werden sollte. Das setzt allerdings voraus, dass der Kunde sich täglich über geraume Zeit an seinem PC mit dem Thema auseinandersetzen möchte. Aber wer will das schon?
Die Industrie verspricht, dass alle Haushaltsgeräte automatisiert dann angesteuert werden können, wenn die Energiepreise lokale Minima aufweisen. Die notwendige Software dafür ist allerdings noch lange nicht für jeden Gerätetyp in Sicht.
Wo liegt nun wirklich die Ersparnis für die Kunden?
Verbraucherschützer haben sich mit dieser Frage beschäftigt und kommen zu dem Ergebnis, dass die möglichen Stromeinsparungen viel zu gering sind im Vergleich zu den im Vorfeld zu leistenden Kosten. Das beginnt schon beim Austausch des Zählers, den der Netzbetreiber dem Kunden mit bis zu 100 Euro in Rechnung stellt. Darauf sattelt sich dann noch die sogenannte Dienstleistungsgebühr für das Smart Metering auf. Sie beträgt jedes Jahr zwischen 60 und 240 Euro. Wer es noch nicht hat, braucht für die permanente Datenübertragung eine Internet-Flatrate. Dass die Datenströme hier und da auch von Unbefugten abgegriffen werden, ist nicht nur die Befürchtung extremer Bedenkenträger und Pessimisten.
Smart Metering verspricht, während der günstigsten Tarifzeiten des Stromanbieters so richtig aktiv zu werden. Das kann vielleicht für vereinzelte Firmen interessant sein, die zum Beispiel den Vorgang des Einschmelzens von Metallen auch in die Nachtstunden verlegen könnten. Aber wenn der Normalbürger in der Mietskaserne nachts gleichzeitig Waschmasche, Mixer, Spülmaschine & Co. anwirft, kriegen die Anwaltskanzleien bald Hochkonjunktur. Datenschützer kritisieren zurecht, dass die Kunden so ihrem Versorger ihr vollständiges Verbraucherprofil preisgeben.
Vielleicht birgt das neue System doch Vorteile?
In der Tat bemühen sich viele Unternehmen um ein aktives Energiemanagement und Smart Meter sind es, die diesen Firmen eine vollumfängliche Kontrolle über ihren täglichen Energieverbrauch bieten. Auf den Seiten der Anbieter können die Zeiten der Spitzenverbräuche und Netzüberlastungen eingesehen und gegebenenfalls die eigenen Aktivitäten in andere Zeitkorridore verschoben werden. Mithilfe der Daten können sogenannte “Smart Grids” intelligente Stromnetze erstellen, die die Stromerzeugung sehr genau an die ermittelten Verläufe des Gesamtverbrauchs anpassen. Das betrifft auch die Optimierung der Integration der erneuerbaren Energien. Der sich daraus ergebende, nächste, logische Schritt ist die Kostenoptimierung für den Versorger, der seine Einsparung an die Verbraucher weiterreichen kann.
Wie dem auch sei
Alle Unternehmen, die pro Jahr mehr als 10.000 Kilowattstunden verbrauchen, sind ab dem 01.01.2017 zur Umrüstung gesetzlich verpflichtet. Für alle anderen gilt dies ab 2020. Zuständig für die Umrüstung sind die Messstellenbetreiber. Die betroffenen Betriebe werden also im ersten Schritt durch den örtlichen Netzbetreiber darüber informiert, wie es weitergeht.