Ich möchte gerne den Stromanbieter wechseln. Wie sieht das mit der Kündigung aus? Muss ich selbst bei meinem jetzigen Anbieter kündigen?
Normalerweise übernimmt der neue Anbieter die Kündigung. Damit wird es keine Lücke oder Überschneidung zwischen dem alten und neuen Vertrag geben. Drängt allerdings die Zeit, sollten Sie selbst kündigen und gleichzeitig einen neuen Anbieter suchen. Da kann das Datum für den neuen Vertrag auch bestimmt werden. Denn ein Wechsel kann schon 2 bis 3 Wochen dauern.
Das stimmt. Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung beim vorherigen Versorger. Sollte es allerdings zwischendurch Preiserhöhungen bei dem bisherigen Versorger geben, zieht das Sonderkündigungsrecht und es kann selbst vorzeitig gekündigt und sofort gewechselt werden.
Normalerweise übernimmt der neue Stromlieferer die Kündigung. Verstreicht die Kündigungsfrist allerdings in den nächsten drei Wochen, dann den Vertrag lieber selbst schnell kündigen, damit es zu keiner Verlängerung bei dem Vertrag um dieselbe Laufzeit kommt. Dann wird es schwierig, aus dem Vertrag vorzeitig rauszukommen.
Wenn rechtzeitig zum Vertragsende der Anbieter gewechselt wird, dann übernimmt der neue Anbieter die Kündigung. Das erspart Schreiberei und die Kündigung wird auch nicht vergessen. Ich finde das praktisch.
Hallo Tanja Taum, wenn Du den Stromanbieter wechseln willst, übernimmt normalerweise der neue Anbieter die Kündigung bei Deinem jetzigen Versorger. Ist das der Grundversorger, dann solltest Du selbst kein Kündigungsschreiben abschicken. Da reicht es vollkommen aus, wenn Du den Vertrag bei dem neuen Anbieter ausfüllst und an diesen wieder zurückschickst. Der neue Anbieter kümmert sich dann recht schnell um die Kündigung bei dem aktuellen Versorger und nimmt die Belieferung mit Strom auf. Es sei, die Kündigungsfrist ist sehr kurz, dann solltest Du selbst rechtzeitig kündigen, da der neue Anbieter manchmal schon etwa 2-3
Wochen benötigt.
Die Kündigung solltest Du dann selbst vornehmen, wenn bei Deinem aktuellen Anbieter wegen einer Preiserhöhung eine recht kurze Frist zur Sonderkündigung besteht. Dabei musst Du beachten, dass bei den Anbietern oft eine Frist von lediglich 14 Tagen besteht. Hast Du einen Vertrag mit langer Laufzeit oder die Kündigungsfrist wäre bereits innerhalb drei Wochen, dann solltest Du ebenfalls selbst kündigen. Damit stellst Du sicher, dass der Vertrag nicht um ein weiteres Jahr verlängert wird. Damit der Anbieterwechsel reibungslos verläuft, solltest Du auf dem Vertrag des neuen Anbieters angeben, dass Du beim alten Anbieter bereits gekündigt hast.