Nach vier Jahren in Folge sieht sich der Ökostrom-Anbieter Lichtblick erstmals wieder gezwungen, ab dem 01. Januar 2017 seinen Stromtarif anzuheben. Der Grund hierfür ist die Erhöhung von insgesamt fünf staatlichen Abgaben um 0,59 Cent pro Kilowattstunde sowie der Netzgebühren, die mit 0,96 Cent pro Kilowattstunde noch üppiger ausfällt. Damit steigt der Preis pro Kilowattstunde um brutto 1,55 Cent auf 27,99 Cent. Dagegen bleibt der monatliche Grundpreis unverändert. Er beträgt weiterhin EUR 8,95.
Lichtblick ist nach eigener Aussage der größte unabhängige Energieversorger, der ausschließlich “Grünen Strom” anbietet. Der Anbieter versorgt über eine Million Kunden mit nachhaltig erzeugter Energie. In den vergangenen Jahren konnten das Unternehmen sogar zwei Mal hinterneinander seinen Strompreis senken. Bei der nun fälligen Preiserhöhung beschränkt sich Lichtblick darauf, lediglich die Anhebungen der Umlagen an seine Kunden weiterzugeben.
Preistreiber EEG-Umlage
Zu den staatlichen Abgaben, die ab dem kommenden Jahr angehoben werden, gehört auch die häufig umstrittene Umlage für den Ausbau der Erneuerbaren Energien (EEG). Die Kritik an der EEG-Umlage richtet sich unter anderem dagegen, dass sie zur Finanzierung garantierter Abnahmpreise für nachhaltig erzeugten Strom herangezogen wird. Betreiber von Solaranlagen und anderen alternativer Energiequellen können ihren Strom zu festgelegten Preisen in das Versorgungsnetz einspeisen. Dabei spielt es keine Rolle, wenn die Kurse an den Strombörsen fallen. Der noch geltende Preis für die EEG-Umlage verteuert sich mit Beginn des kommenden Jahres um satte 8 %. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies eine Anhebung von derzeit 6,35 Cent auf 6,88 Cent.
Wie Lichtblick betont, hat das Unternehmen keinen Einfluss auf die Preisgestaltung der EEG-Umlage und Netzentgelte. In einer Mitteilung an seine Kunden weist der Energieversorger außerdem darauf hin, dass sich das Unternehmen in Kooperation mit Verbraucherschutzorganisationen seit langer Zeit gegen die seiner Meinung nach “überhöhten Netzgebühren” engagiert. Mit Hinblick auf diese Abgaben zitiert Lichtblick das Wirtschaftsmagazin “Handelsblatt”, das in diesem Zusammenhang von “staatlich garantierten Traumrenditen” geschrieben hat.
Sonderkündigungsrecht für Verbraucher
Stromkunden steht ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn ihr Anbieter die Preise erhöht. Ein Wechsel lässt sich mühelos bewerkstelligen, da in der Regel der neue Anbieter die notwendigen Formalitäten übernimmt. Vor dem Abschluss eines neuen Vertrags empfiehlt sich ein Stromanbietervergleich. Der lässt sich innerhalb kurzer Zeit durchführen und kann helfen, pro Jahr eine Menge Geld zu sparen.