Trotz mancher Hindernisse hält die Bundesregierung an ihren Plänen zur Energiewende fest. Bis zum Jahr 2035 soll der Anteil der Erneuerbaren Energie auf bis zu 60 % steigen. Auch im Bau- und Verkehrswesen arbeiten die Verantwortlichen an der Umsetzung der Energiewende.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Pläne für den Ausbau der Erneuerbaren Energie in den kommenden Jahren veröffentlicht. Deren Anteil soll bei der Stromerzeugung bis zum Jahr 2025 zwischen 40 und 45 % betragen. Für 2035 strebt das BMWi einen Anteil in Höhe von 55 bis 60 % an. Zum Vergleich: Im Jahre 2016 betrug der Wert nach Angaben des Ministeriums 32,3 %. Zu Beginn des neuen Jahrtausends stammten gerade einmal 6 % aus regenerativen Energiequellen.
Windkraft am häufigsten genutzte regenerative Energiequelle
Die zur Erzeugung von sogenanntem “Grünen Strom” am häufigsten genutzte Quelle ist die Windkraft. Windkraftanlagen produzieren aktuell rund 12,3 % des in Deutschland erzeugten Stroms. Dieser Anteil soll in den kommenden Jahren ausgebaut werden. Dabei setzen Regierung und Energieunternehmen vor allem auf die Errichtung von Offshore-Windkraftanlagen. Während das BMWi deren Leistung zum Jahresende 2015 mit 3.420 Megawatt (MW) bezifferte, sollen die Anlagen bis 2030 rund 15.000 MW Strom erzeugen. Parallel dazu ist geplant, ältere Windkraftanlagen durch neuere, leistungsstärkere Modelle ersetzen.
Änderungen beim Erneuerbare Energien Gesetz
Mit Beginn des Jahres 2017 erfolgt die Finanzierung Erneuerbarer Energien weitgehend auf wettbewerblicher Basis. Die im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) bislang vorgesehene Praxis der Vergütung durch garantierte Festbeträge soll durch eine den Prinzipien der freien Marktwirtschaft entsprechende Lösung ersetzt werden. Für kleine Anlagen gelten Ausnahmen, wonach auch künftig eine Vergütung nach Festsätzen erfolgen kann.
Für 2017 stieg der Preis für die EEG-Umlage mit 6,88 Cent pro Kilowattstunde (kWh) so hoch wie nie zuvor. Gegenüber 2016 kletterte der Satz noch einmal um rund einen halben Cent nach oben. Etwas Trost für die Verbraucher bringt in diesem Zusammenhang der Umstand, dass der an die EEG-Umlage gekoppelte Börsenstrompreis in den letzten vier Jahren gesunken ist. Die Summe aus EEG-Umlage und Börsenstrompreis ist seit 2013 um 0,9 Cent pro kWh gesunken. Die Stromkonsumenten haben davon jedoch nicht in Form sinkender Preise profitieren können, da andere Komponenten wie etwa die Netzentgelte von den stromproduzierenden Unternehmen angehoben wurden, wie auch unser Stromanbieter Vergleich zeigt.
Auch Bau- und Verkehrswesen von Energiewende betroffen
Nach dem Willen des BWMi soll der Anteil der Erneuerbaren Energien auch in den Bereichen Verkehr und Wärme ansteigen. So nimmt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) künftig Bauherren in die Pflicht, die für Neubauten benötigte Wärme anteilig aus Regenerativen Quellen zu beziehen. Ergänzend zum EEWärmeG hat die Bundesregierung das Marktanreizprogramm (MAP) auf den Weg gebracht, das auch für ältere Gebäudebestände eine verstärkte Nutzung Erneuerbarer Energien vorsieht. Im Verkehrswesen sollen neben Biokraftstoffen wie Biodiesel, Biogas oder Bioethanol auch verstärkt Erneuerbare Energien zum Einsatz kommen, um die Elektromobilität zu fördern und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.