In Zukunft soll die Stromversorgung “schlauer” organisiert sein. Die Bundesregierung hat dafür extra ein Gesetz auf den Weg gebracht, dass die Digitalisierung der Energiewende zum Inhalt hat. Bereits im Jahr 2017 soll es beginnen. Allerdings sind viele Stadtwerke skeptisch, weil die neuen Pläne auch viel Murks beinhalten und mit Kosten verbunden sind, die am Ende der Verbraucher zahlen muss.
Um die Digitalisierung beim Stromverbrauch voranzutreiben, sind intelligente Stromzähler die Grundvoraussetzung. Die gibt es schon heute, vorwiegend in Unternehmen mit besonders hohem Stromverbrauch von mehr als 100.000 KWh im Jahr. Die intelligenten Stromzähler senden im Abstand von 15 Minuten Daten über den Stromverbrauch an die lokalen Netzbetreiber, in der Regel die Stadtwerke vor Ort. Die Stadtwerke nutzen die Informationen, um immer genau so viel Strom in die Netze einzuspeisen, wie tatsächlich auch erforderlich ist. Das neue Gesetz der Bundesregierung sieht vor, diese intelligenten Stromzähler auch bei den klassischen gewerblichen Stromkunden mit weniger Stromverbrauch zum Einsatz zu bringen.
Schrittweise wird die Verbrauchsschwelle ab 2017 herabgesetzt, sodass dann auch kleinere Unternehmen, die bis zu 6.000 KWh verbrauchen, in Zukunft permanent mit den örtlichen Netzbetreibern in Verbindung sind. Privathaushalte betrifft die Neuregelung nicht, weil die zu wenig Strom verbrauchen. Damit für die kleineren Unternehmen die Umrüstung finanziell keine zu große Belastung darstellt, ist vorgesehen, die Einbaukosten für den intelligenten Stromzähler auf maximal 100 Euro zu begrenzen. Damit sind jedoch bei Weitem nicht alle Kosten für den Stromanbieter-Vergleich abgedeckt.
Stadtwerke benötigen mehr Personal und mehr Technik
Für die Datenübertragung wird eine neue Infrastruktur benötigt. Dazu müssen die Stadtwerke ihre IT-Struktur vergrößern und zusätzliches Personal einstellen.
Noch sind lange nicht alle offenen Fragen geklärt. Alle Kosten der Stadtwerke, die über den Betrag von 100 Euro, die Gewerbetreibende zahlen, gehen, sollten im Rahmen eines Zuschlages von allen Stromverbrauchern getragen werden. Wie hoch dieser Betrag sein könnte, weiß heute leider noch niemand.
Laut Gesetzentwurf ist darüber hinaus vorgesehen, dass die über die intelligenten Stromzähler gesammelten Daten nicht mehr wie bisher von den Stadtwerken oder Netzbetreibern verwaltet werden. Es ist geplant, bundesweit vier sogenannte Übertragungs-Netzbetreiber mit der Auswertung und Verwaltung der gesammelten Daten zu betrauen. Das soll laut Bundesregierung effizienter sein. Kritiker des Gesetzentwurfes befürchten jedoch, dass doppelte Strukturen entstehen könnten, weil die regionalen Versorger die Daten ebenfalls benötigen, um die Netze effektiv zu steuern. Das macht das Ganze nicht nur teurer, sondern auch anfälliger für Fehler.