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Deutschland leidet unter immer mehr Stromabschaltungen

Strom ist längst schon kein Gebrauchsgut mehr, sondern wird immer mehr zum Luxusgut definiert. Viele Menschen die sich hohe Preise für den Bezug von Energie nicht mehr leisten können mussten die kostspielige und Lebensqualität beeinträchtigende Erfahrung machen, dass der Stromanbieter den Strom abstellt. Von den fatalen Folgen und der erhöhten Brandgefahr durch Kerzen einmal abgesehen, wird auch der Verderb von Lebensmitteln, sowie gesundheitliche Beeinträchtigung von nicht richtig gekühlten Lebensmitteln als gefährliche Begleiterscheinung betrachtet. Wie bereits in dem Artikel von guenstiger-strom.net beschrieben wurde, müssen Kunden nicht mit dem Abstellen des Strom einverstanden sein und haben bereits im Vorfeld die Möglichkeit, vom teuren zum günstigeren Stromanbieter zu wechseln und so den Luxus annähernd finanzierbar zu gestalten.

Wenn die Stromabschaltung nicht rechtes ist

Abgeschaltet wird der Strom schnell, wobei der Verbraucher nicht immer mit den Folgen leben und das Abschalten anerkennen muss. Oftmals wird der Strom bereits abgeschaltet, ehe die 4 Wochen Frist die dem Verbraucher gesetzlich gewährt werden müssen abgelaufen sind. Aber auch nach diesen 4 Wochen Fristsetzung muss der Stromanbieter noch einmal erinnern und darf nicht abschalten, ohne dem Kunden diese Erinnerung mit einer Zahlfrist von 3 Tagen zu gewähren. Die Realität sieht aber leider anders aus. Häufig erhalten Kunden eine Mahnung, in der sie innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung der Außenstände verpflichtet werden und diese vollständig und in einer Summe getilgt werden muss. Selbst bei der Zahlung einer Rate ist es keine Seltenheit, dass der Strom trotz erwiesenem Zahlungswillen des Kunden abgestellt und erst wieder zugeschaltet wird, hat der Kunde die Außenstände vollständig beglichen. In Haushalten mit finanziellen Engpässen kann diese Machenschaft schnell zu enormen Problemen führen und die Lebensqualität enorm senken. Ohne Strom werden alltägliche Dinge zur Herausforderung und teuer für den Verbraucher, da er zum Beispiel Lebensmittel nicht auf Vorrat kaufen, sondern in kleinen Abpackungen für den sofortigen Verzehr nutzen muss.

Keine Abschaltung in der Widerspruchsfrist

Steckdose hinter GitternVor allem nach der Endabrechnung schnellt die Zahl der Abschaltungen von Strom in deutschen Haushalten in die Höhe. Aufgrund der immer teurer werdenden Energiepreise kann die Nachzahlung empfindlich sein und nicht in der angegebenen Frist getätigt werden können. Oftmals erkennen Verbraucher auch einen Fehler in der Berechnung und gehen in Widerspruch, in dem sie eine Überprüfung der Fakten und eine Neuberechnung beanspruchen. Ist der Widerspruch erfolgt, darf der Stromanbieter in der Widerspruchsphase den Strom nicht abstellen und muss die neue Berechnung durchführen, sowie dem Verbraucher im Anschluss eine neue Frist zur Begleichung der überarbeiteten Rechnung gewähren. Auch bei einer Erklärung des Verbrauchers über eine mögliche Ratenzahlung ist es nicht legitim, dass der Strom abgestellt und der Verbraucher so in seiner Lebensqualität eingeschränkt wird. Der Kunde muss immer die Möglichkeit erhalten, Außenstände in zu seinem Einkommen angemessenen Raten zu begleichen und so durch eine Nachzahlung nicht in die Schuldenspirale zu gelangen. Wer also auf sein Gesuch zur Ratenzahlung eine Ablehnung erhält, kann sich laut Gesetzgebung und mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen und wird spätestens nach juristischer Hilfestellung einen positiven Bescheid erhalten.

Wer sich durchsetzt spart Kosten

Wird der Strom abgestellt hat dies für den Verbraucher hohe Kosten in Folge. Nicht nur das Abstellen an sich, sondern auch das Wiederanstellen wird dem Kunden in Rechnung gestellt und muss beglichen werden. Viele Menschen wissen nicht um ihr Recht und ihre Möglichkeiten der Sperrung vom Energielieferanten aus dem Weg zu gehen und resignieren, sobald ein Bescheid zur Nachzahlung eintrifft und der Strom abgestellt wird. Doch nur wer reagiert und auf seine Rechte hinweist, sich gesprächs- und kompromissbereit zeigt und dabei von seinem Durchsetzungsvermögen Gebrauch macht kann gewinnen und muss sich nicht mit einer Sperrung und dem Ausschluss vom Strombezug zufrieden geben. Um weiteren Problemen vorzubeugen sollte man überlegen, ob der Wechsel zu einem anderen Anbieter mit günstigen Konditionen und kundenorientierten Geschäftsbedingungen nicht von Vorteil wäre.