Betriebskosten fallen nicht nur für die Wohnung an, sondern sie müssen auch für Büros und Gewerberäume gezahlt werden. Vor der Anmietung von gewerblich genutzten Räumen ist es wichtig, dass Sie die Kosten realistisch kalkulieren.
Firmenadresse in zentraler Lage
Kleine und große Unternehmen benötigen eine Firmenadresse, unter der sie erreichbar sind. In der Regel entscheiden sich nur Einzelunternehmer und sehr kleine Firmen dafür, ihre Geschäfte von zu Hause aus zu führen. Die Anmietung von angemessenen Büroräumen in zentraler Lage hat viele Vorteile. Ihre Besucher können Sie zu festgelegten Geschäftszeiten erreichen. Es stehen Parkplätze zur Verfügung. Vor allem trennen Sie den beruflichen vom privaten Bereich, was ein weiterer Vorteil ist. Die Anmietung von Büro- und Geschäftsräumen kann jedoch auch Nachteile mit sich bringen: Sie müssen für die Räume eine Miete zahlen, denn nur in seltenen Fällen entscheiden sich Unternehmen für den Kauf des Büros. Neben der Miete fallen Betriebskosten an, die teilweise verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Zu den Betriebskosten gehören unter anderem Heizung, Strom und Wasser. Diese Kosten werden verbrauchsabhängig berechnet. Für die exakte Erfassung der Daten werden Zähler installiert, bei denen einmal jährlich eine Ablesung erfolgt.
Ermittlung der Kosten nach Verbrauch oder anteilig
Die verbrauchsabhängige Ermittlung der Kosten ist nicht für alle Posten der Betriebskostenabrechnung möglich. So erfolgt eine anteilige Berechnung unter anderem für die Reinigung und Beleuchtung der Flure, für Steuern, Kosten für den Schornsteinfeger, die Abfallentsorgung, für die Straßenreinigung und den Winterdienst. Haben Sie sich in einem Bürokomplex eingemietet, bekommen Sie einmal im Jahr eine Betriebskostenabrechnung. In dieser Abrechnung werden alle Kosten aufgeschlüsselt, die für den gesamten Komplex angefallen sind. Ihr Anteil berechnet sich in der Regel aus der Anzahl der Quadratmeter, die Ihre Büroräume haben. Generell gilt: Wer die größere Fläche angemietet hat, zahlt einen höheren Anteil an Betriebskosten.
Betriebskosten als zweite Miete
Die Betriebskosten werden gern als zweite Miete bezeichnet. Dies wird auffällig, wenn Sie große Büroräume zu besonders günstigen Konditionen angemietet haben. In diesem Fall können die Betriebskosten die Miete übersteigen. Aus diesem Grund sollten Sie wirtschaftlich und real kalkulieren. Besonders die Energiekosten sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Sie stellen in vielen Betriebskostenabrechnungen einen hohen Posten dar. Wenn Sie feststellen, dass Sie für Ihr Büro eine sehr hohe Stromkostenabrechnung bekommen, sollten Sie analysieren, wie Sie wirtschaftlicher arbeiten können. Ein Wechsel des Stromanbieter und eine neue sparsame Büroausstattung können helfen, die Stromkosten zu senken. Von Vorteil ist es, wenn Sie die Betriebskosten und somit auch die Stromabrechnung in Ihre Buchhaltung aufnehmen. In dem Programm können Sie alle Einnahmen und Ausgaben eingeben und analysieren. So sehen Sie auf einen Blick, wie sich die Veränderungen, die Sie zu Zwecken der Ersparnis vorgenommen haben, auf die Stromkosten auswirken. Mit dem Büropaket Financial Office Plus können Sie die Buchhaltung komplett selbst erledigen, wenn Sie ein kleines Unternehmen führen oder als Einzelunternehmer tätig sind.
Steigende Stromkosten als aktuelles Problem
Nachdem die Strompreise im letzten Jahr relativ konstant geblieben sind, müssen die Verbraucher aktuell wieder mit Erhöhungen rechnen. Die Ankündigung bezieht sich auf die steigenden Netzentgelte, die für das Jahr 2016 angekündigt sind. Es ist zu erwarten, dass diese Kosten an den Verbraucher weitergegeben werden. Dies betrifft nicht nur private, sondern auch gewerbliche Kunden. Steigende Betriebskosten durch eine Erhöhung des Strompreises können Sie auffangen, indem Sie den Verbrauch dokumentieren und Geräte austauschen, die viel Strom verbrauchen. Die Neuanschaffung können Sie in der Regel als betriebswirtschaftliche Aufwendung absetzen. Nichtsdestotrotz sollte ein Stromanbietervergleich durchgeführt werden.